Hartz4: Gewinn mindert Anspruch
Interessante Neuigkeit aus der Welt des Glücksspiels. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen L 19 AS 77/09) kam zu folgendem Entschluss. Gewinnt ein Spieler in einer Lotterie und bezieht gleichzeitig auch Förderungen aus Harz VI, ist er kein Glückspilz mehr. Glückspielgewinne und natürlich auch Errungenschaften aus Lotterien sind als leistungsminderndes Einkommen anzusehen und werden somit angerechnet.
Hintergrund war ein glücklicher Gewinner eines “Aktion Mensch Loses”. 500 Euro gewann der Harz4-Empfänger und musste seinen Ertrag auf zwei Monatsförderungen des Amtes anrechnen lassen. Jeweils 250 Euro wurden als leistungsmindernd anerkannt. Der arme Tropf versuchte zwar auch seine bisher eingezahlten Kosten für die Lose (er hatte wohl schon 945 Euro investiert) anrechnen zu lassen, durfte aber nur den letzen Monatseinsatz von 15 Euro geltend machen.
Rein theoretisch gesehen, könnten somit die Auszahlungsmethoden aus dem Party Casino ein kleiner Vorteil sein, wenn auch ein Harz4 Empfänger einen Gewinn erhält.



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